Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN 1999-100
In Abständen von höchstens fünf Jahren (bei Abscheideranlagen die in Wasserschutzzonen liegen alle 2,5 Jahre) müssen Abscheideranlagen einer Generalinspektion durch Fachkundige bzw. Sachverständige (in Thüringen und Hessen) unterzogen werden.
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